Beschreibung
Die schwenkbare Fußspindel von MJ ist ein Einzelteil für das UNI-CONNECT Gerüst und dient dem Niveauausgleich bei Höheunterschieden des Untergrunds. Mit Hilfe der Griffmutter wird der Stiel auf der Spindel mühelos zentriert und eine Sperre verhindert ein Herausdrehen der Griffmutter. Das Gerüst eignet sich ideal als Fang- und Dachgerüst und bietet durch die form- und kraftschlüssigen Keilverbindungen einen sicheren Stand. Aufgrund der optimierten Krallengeometrie geht der Teilabbau zudem besonders schnell vonstatten. Das UNI-CONNECT Gerüst ist außerdem mit dem Gerüstsystem Layher Blitz kompatibel.
Ausstattung MJ Gerüst UNI-CONNECT Fußspindel schwenkbar 0,50 m
- Einzelteil für UNI-CONNECT Gerüst
- Material: Stahl, feuerverzinkt
- mit Rohrspindel
- Grundplatte 150 x 150 mm
- zum Niveausausgleich bei Höhenunterschieden des Untergrunds
- Griffmutter mit Bund zur Zentrierung des Stiels auf der Spindel
- Sperre gegen Herausdrehen der Griffmutter und Gewährleistung der notwendigen Überbrückungslänge
- Verwendung auch als Kopfspindel
- zusätzliche Gerüstaussteifung am Fußpunkt in Längsrichtung erforderlich
- zulässige Belastung: 25,4 kN
- Länge: 0,50 m
- Gewicht: 3,1 kg
Bitte beachten Sie bei der Nutzung des Produktes die jeweiligen Zulassungen sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers.
Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten Absturzgefahr bestehen kann. Die Gerüstbauarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. Der Gerüstersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.
Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüst-Systemen darf nur unter Aufsicht einer befähigten Person von fachlich geeigneten Beschäftigten nach spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden.
Nicht fertig gestellte Gerüstbereiche müssen mit einem Verbotsschild gekennzeichnet werden. Nach Fertigstellung muss die befähigte Person das Gerüst auf eine ordnungsmäßige Montage prüfen und entsprechend freigeben.




